Anpassung der TA Luft im zweiten Quartal 2020 erwartet – Details und mehr erfahren Sie am 18./19. März 2020 in München

Das Jahr 2020 wird in Hinblick auf die Umweltgesetzgebung wieder ein spannendes Jahr. Die Novellierungder TA Luft wird nun zur Jahresmitte erwartet – allerdings war das auch schon 2016, 2017 und 2018 so.

Die Anforderungen der TA Luft und auch die der TA Lärm und deren Auslegung führen immer wieder zu komplexen und herausfordernden Fragestellungen bei der Zulassung von Vorhaben oder der Sanierung von Bestandsanlagen. Betreiber und verantwortliche Planer wollen wissen, worauf bei laufenden und zukünftigen Genehmigungsverfahren zu achten ist.

Hochkarätige Referenten aus der Verwaltung, der Industrie und der Beratung berichten bei den 12. Müller-BBM Fachgesprächen über aktuelle Praxisbeispiele aus den Themenfeldern Stadtplanung, Luftreinhalteplanung sowie Störfall- und UVP-Recht und geben Antworten auf viele Fragen.

Die Tagung wird mit den Grußworten von MDgtin Dr. Monika Kratzer, Abteilungsleiterin für Klimaschutz, technischer Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, eröffnet.

Den Eröffnungsvortrag am 18. März hält Frau Prof. Dr. Claudia Hornberg, Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) in Berlin und Inhaberin der Professur für Umwelt und Gesundheit an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld.

Der Frühbucherrabatt von 20 % gilt für Anmeldungen bis zum 17. Januar 2020. Behördenvertreter können darüber hinaus mit einem Rabatt von 20 % kalkulieren.

12. Müller-BBM Fachgespräche

Keywords:TA Luft, TA Lärm, Fachgespräch, Tagung, München, Umweltgesetzgebung, Genehmigungsverfahren, Stadtplanung, Luftreinhalteplanung, Störfallrecht, UVP-Recht, Dr. Monika Kratzer, Prof. Dr. Claudia Hornberg

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